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Die Leistungen der gesetzlichen PflegeversicherungDie Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung hängen sehr stark von der Pflegestufe der zu pflegenden Person ab. Die Krankenkassen müssen hierbei die pflegebedürftige Person und die Angehörigen beraten. Auch ein kostenloser Pflegekurs muss angeboten werden um Grundlagen der häuslichen Pflege zu vermitteln.Das PflegegeldDas Pflegegeld wird monatlich an die Angehörigen oder an nahestehende Personen ausbezahlt, welche die Pflege übernehmen. Das Pflegegeld beträgt (Stand 2011):Pflegestufe 1: 225 Euro Pflegestufe 2: 430 Euro Pflegestufe 3: 685 Euro SachleistungenFür eine professionelle Pflege durch Fachkräfte zahlen die Krankenkassen monatlich (Stand 2011):Pflegestufe 1: 440 Euro Pflegestufe 2: 1.040 Euro Pflegestufe 3: 1.510 Euro Härtefall: 1.918 Euro VerhinderungspflegeKann die pflegende Person aufgrund von Urlaub oder Krankheit nicht die Pflege ausführen, zahlt die Krankenkasse eine Verhinderungspflege bis zu 4 Wochen pro Jahr. Unabhängig von der Pflegestufe zahlt die Krankenkasse 1.510 Euro (Stand 2011).BetreuungsleistungenFalls nicht nur die Pflege sondern auch eine Betreuung notwendig ist (beispielsweise Demenzkranke), so zahlt die Krankenkasse zusätzlich ein Betreuungsgeld.Auch für die Kurzzeitpflege z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder die Tages- oder Nachtpflege (Pflege außer Haus) gibt es Leistungen. Pflegegerechtes WohnenUm die Wohnung pflegerecht umzugestalten (z.B. ebenerdige Dusche, entfernen von Stufen, etc.) zahlt die Krankenkasse einen Zuschuss in Höhe von bis zu 2.557 Euro (Stand 2011).HausnotrufDie Krankenkasse übernimmt die Kosten für den Hausnotruf, sofern die pflegebedürftige Person alleine lebt.PflegeheimWird die zu pflegende Person in einem Pflegeheim untergebracht, übernimmt die Krankenkasse nur die Kosten für die Pflege. Kosten für die Unterkunft und die Verpflegung müssen aus eigener Tasche finanziert werden. |
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